11.01.2024.

Aluflexpack begrüsst wesentliche Revisionen und signifikante Fortschritte im legislativen Prozess bezüglich der PPWR

Medienmitteilung

Reinach (Aargau), 11. Januar 2024

 

Aluflexpack AG (die „Gruppe“), ein führender europäischer Hersteller hochwertiger zirkulärer flexibler Verpackungs- und Barrierelösungen, begrüsst die erheblichen Fortschritte im Gesetzgebungsprozess zur EU Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR), die der Beginn des Trilogs zwischen der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat am 10. Januar 2024 verdeutlicht.

 

Wichtige Änderungen, welche vom Europäischen Parlament genehmigt wurden, beinhalten die Streichung des vorgeschlagenen Verbots von Aluminium-Kaffeekapseln, sofern diese den Recycling-Anforderungen entsprechen, sowie die Einstufung von auf Aluminium basierten Deckeln, die für Produkte wie Joghurtbecher verwendet werden, als hoch rezyklierbar. Der Standpunkt des Europäischen Rates stimmt nun in Bezug auf die Recyclingfähigkeit von Aluminium-Kaffeekapseln mit dem Europäischen Parlament überein – unabhängig davon, ob diese vom Rat als „Metall“ oder vom Parlament als „nicht durchlässig“ definiert wurden.

 

„Wir begrüssen die Bemühungen der EU-Institutionen zur Schaffung einer einheitlichen Verordnung, die den Herstellern von Verpackungen, Kunden, Lieferanten und allen anderen Interessensgruppen einen gemeinsamen Rahmen bietet und einen Binnenmarkt schafft – mit dem Ziel, die Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren und die Nachhaltigkeitsziele im Sinne einer Kreislaufwirtschaft zu erreichen. Wir freuen uns darüber, dass die überarbeitete Version der PPWR auch zu einer Klärung der Position von Aluminium-Kaffeekapseln führt, welche zu 100% rezyklierbar sind. Dies wird unsere Position im Bereich der Kaffeekapseln weiter stärken. Insgesamt bestätigt die PPWR, dass wir mit unserem Produktportfolio gut positioniert sind, um zukünftiges Wachstum auf ökonomisch und ökologisch ausgewogene Weise sicherzustellen“, sagt Johannes Steurer, CEO der Gruppe.

 

Die interinstitutionellen Verhandlungen erfolgen im Anschluss an die Abstimmung des Europäischen Parlaments vom 22. November 2023, die den Vorschlag der Europäischen Kommission mit Änderungen genehmigte, sowie die Zustimmung zur offiziellen Position des Europäischen Rates zur PPWR vom 18. Dezember 2023. Der derzeitige interinstitutionelle Trilog wird bis zum 30. März 2024 fortgesetzt. Der nächste Schritt im EU-Gesetzgebungsprozess wird die Abstimmung des EU-Parlaments über den endgültigen Wortlaut der Verordnung sowie die Zustimmung des Europäischen Rates sein. Die finale Fassung der PPWR wird voraussichtlich bis Juni 2024 angepasst und ab dem Jahr 2025 schrittweise in Kraft treten. Dabei wird die PPWR die gesamte EU umfassen und für alle importierten Verpackungen verbindlich sein.

 

 

Medienkontakt

Akim Bogdani

M&A and Investor Relations Manager

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+43 664 8581 138

 

Über die Aluflexpack AG

Aluflexpack stellt flexible Verpackungs- und Barrierelösungen für Endmärkte wie Kaffee & Tee, Pharma, Tiernahrung, Süsswaren und Milchprodukte her. Fundiertes Know-How, Service-Flexibilität und Innovationskraft sind Grundlage für langjährige Kundenbeziehungen, sowohl mit lokal agierenden Unternehmen als auch mit internationalen Grossunternehmungen. Die Aluflexpack mit Hauptsitz in Reinach (AG), Schweiz, verfügt über neun Produktionsstandorte in Kroatien, Türkei, Schweiz, Frankreich und Polen. Der Mitarbeiterstand belief sich zum 30. Juni 2023 auf 1.584 Mitarbeiter.

 

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